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und das Unvermögen, die Finanzen des Staates in Ordnung zu bringen

Sicht WEISE vom 10. März 2025

16.4 Prozent. Soviele Wähler hatte die SPD am 23. Februar 2025 bei den Bundestagswahlen als Endresultat erreicht. Etwas mehr als halb soviel wie die CDU. Und dennoch geht nach den Wahlen ein Traum der SPD und der gesamten linken Parlamentsseite in Erfüllung: Die Abschaffung der Schuldenbremse. Und waren nach der Bundestagswahl erst 200 Milliarden EUR für die Bundeswehr im Raum, so sind es am Ende 500 Milliarden EUR für die Bundeswehr und 200 Milliarden EUR für die Infrastruktur. Es ist die doppelte Summe des Bundeshaushaltes oder rund 20 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts für Deutschland.

So sah der „Kompromiss“ aus, den Union und SPD als erste Massnahme der gemeinsamen Regierung beschlossen haben, bevor sie überhaupt zu den Inhalten gekommen waren. Die Union hatte hier eine zentrale Wahlaussage – die Schuldenbremse bleibt bestehen – umgangen, nur wenige Tage nach den Wahlen und ohne eine substantielle Änderung der politischen Gegebenheiten seit dem Wahltag am 23. Februar 2025.

Dabei war die Aussage im Wahlprogramm der Union eindeutig [1]:

Wir halten an der Schuldenbremse des Grundgesetzes fest. Die Schulden von heute sind die Steuererhöhungen von morgen.
Wir schützen deutsche Sparer. Allen Formen einer Haftung Deutschlands für Schulden anderer EU-Staaten erteilen wir eine klare Absage.

An der grundgesetzlichen Schuldenbremse festhalten. Sie stellt sicher, dass Lasten nicht unseren Kindern und Enkeln aufgebürdet werden. Sie verpflichtet die Politik, mit den Einnahmen auszukommen, die für die Erfüllung der staatlichen Aufgaben zur Verfügung stehen, und sichert so die dauerhafte Tragfähigkeit des Bundeshaushalts. Auch in Krisenzeiten hat sie ihre Funktionsfähigkeit und Flexibilität bewiesen.

Friedrich Merz hatte sich auch verbal immer für eine Einhaltung des Prinzips Mass und Vernunft ausgesprochen. Er hatte sich nicht gegen eine Prüfung der Schuldenbremse und eine Anpassung der Regeln ausgesprochen. Aber er hatte der Abschaffung eine klare Absage erteilt und auf eine solide Finanzierung der Staatsfinanzen gesetzt. Bereits für die Verteidigungsausgaben erfolgt jedoch mit der beabsichtigten Änderung des Grundgesetz die Schaffung einer unbegrenzten Verschuldungsoption. Denn alles, was über ein Prozent des BIP, derzeit ca. 44 Milliarden EUR, hinaus geht, wird nicht mehr auf die Schuldengrenze angerechnet. Und auch die beiden euphemistisch genannten Sondervermögen lassen eher vermuten, dass hier Investitionen schlicht ausgelagert werden, die bisher im regulären Bundeshaushalt budgetiert waren.

Ausgangslage: Der 23. Februar als D-Day der Schuldenbremse

Bis zum 23. Februar 2025 war die Lage klar: Während die Parteien links der Mittellinie – SPD und Grüne – für neue unbegrenzte Schulden einstanden und die Schuldenbremse aufheben wollten (euphemistisch: reformieren), lehnten die Union und die FDP die Aufweichung der Schuldenbremse ab und sprachen sich weiter für die Begrenzung der staatlichen Neuverschuldung aus. Die beiden extremistischen Parteien AfD und Linke nahmen dabei die Maximalpositionen ein, dass die Schuldenbremse gar nicht angefasst werden dürfte (AfD gemeinsam mit der FDP) oder komplett abzuschaffen wäre (Linke).

Die Einführung der Schuldenbremse als ein zentrales Ergebnis der Föderalismuskommission II folgte hier nach der globalen Finanzkrise des Jahres 2009, in der der Bund zwar keine unmittelbaren Schulden gemacht, jedoch Garantien in Höhe von nahezu 500 Milliarden EUR gegeben hatte, um das Finanzsystem in Deutschland gegen internationale Auswirkungen abzuschirmen und wieder Vertrauen in die Finanzinstitutionen herzustellen. Die Überlegungen zu einer Schuldenbremse waren jedoch schon älter und folgte aus einer gigantischen Neuverschuldung zwischen 1990 und 2010. Der Schuldenstand des Bundes allein hatte sich in diesen 20 Jahren vervierfacht mit der Folge. Aber auch Länder und Kommunen hatten gewaltige Schuldenstände aufgebaut, so dass die Zinszahlungen (ohne Tilgung) den Staatshaushalt abzuschnüren drohten. In der Problembeschreibung des Gesetzentwurfes heisst es deshalb auch [2]:

Die bislang geltenden verfassungsrechtlichen Regelungen zur Begrenzung der Kreditaufnahme haben nicht verhindern können, dass die Schuldenlast von Bund und Ländern in der Vergangenheit stark angestiegen ist. Ziel der Grund gesetzänderungen im Bereich der Finanzverfassung ist es, im Einklang mit den Vorgaben des reformierten europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes die institutionellen Voraussetzungen für die Sicherung einer langfristigen Trag fähigkeit der Haushalte von Bund und Ländern zu verbessern.

Hier spielte auch eine zentrale Rolle, dass immer häufiger nicht nur investive Massnahme kreditfinanziert worden sind, sondern auch der laufende Haushalt nicht mehr über ausreichende Einnahmen verfügte und deshalb die Mittel auf dem Kapitalmarkt gedeckt werden mussten. Für ein Unternehmen wäre dies ein Grund gewesen, seine Struktur und sein Geschäftsmodell massiv zu überdenken. Den dies bedeutete, dass die finanziellen Verpflichtungen derart aus dem Ruder gelaufen sind, dass das Geschäftsmodell sich nicht mehr trägt und damit das Unternehmensziel generell in Frage gestellt ist.

Abbildung 1 Entwicklung des Schuldenstandes des Bundes

Die Politik war jedoch bereits zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage, sich dieser Frage zu stellen. Die beiden Föderalismuskommissionen hatten nur marginale Veränderungen im Staatsgefüge gebracht und die Staatsaufgaben gar nicht erst angepackt. Vielmehr reklamierte der Staat immer weitere Aufgaben für sich, die mit Milliarden EUR auf allen staatlichen Ebenen finanziert wurden. Der 2013 eingeführte Anspruch auf einen Kindergartenplatz kostet rund 3.6 Milliarden EUR im Jahr der Einführung mit fortlaufend steigenden Kosten. Mit der Verbesserung der Anrechnung von Erziehungsleistungen wurden der Rentenversicherung weitere versicherungsfremde Leistungen in Höhe von jährlich 10.2 Milliarden EUR aufgebürdet, die schliesslich aus dem Staatshaushalt finanziert werden müssen. Und die vereinigungsbedingten Sonderleistungen (9 Milliarden EUR) sind ebensowenig aus der Rentenversicherung heraus entstanden wie das Mutterschafts- und Sterbegeld (3 Milliarden EUR) bei den gesetzlichen Krankenversicherungen. Hinzu kommen gewaltige Subventionen, die zwar den Umbau der Wirtschaft entweder global oder regional unterstützen sollen, aber vielfach zu einer Dauereinrichtung im Staatshaushalt werden.

All diese Leistungen mögen sozial- und strukturpolitisch sinnvoll und notwendig erscheinen. Sie haben jedoch nicht nur den Bundeshaushalt und die Haushalte der Länder und Kommunen stranguliert. Sie haben auch dazu geführt, dass zwischenzeitlich niemand mehr sagen kann, welche Leistungen des Sozialstaates es überhaupt gibt und welche Wirkungen und Wechselwirkungen sie haben. Der Bundesrechnungshof hatte an dieser Stelle auch auf einem anderen Feld nachgewiesen, dass dem Bund der Haushalt nahezu aus der Hand geglitten ist und sie nicht sagen kann, für was sie Geld ausgibt: Obwohl die Rechnungsprüfer bereits seit 2004 anmahnen, einen Überblick über die Zahlungen an internationale Organisationen zu gewinnen, konnte die Bundesregierung dies auch 2024 nicht geben. Hierbei handelt es sich nicht nur um eine Frage des Ressortprinzips, sondern schlicht an dem Unvermögen, Zahlungen sinnvoll zuzuordnen und diese im Bundeshaushalt abzubilden. Denn was in Unternehmen funktioniert, sollte im Rahmen einer klaren Strukturvorgabe für die Rechnungsführung des Bundes auch beim Staat möglich sein. Nur wenn es bereits an einem Überblick über die Zahlungen und Leistungen selbst fehlt, kann auch keine Aussage über die beabsichtigten und erreichten Wirkungen geben.

Und damit ist auch keine Prüfung der Staatsausgaben möglich, ob diese noch zielführend und notwendig sind oder sie gegenläufige Ziele verfolgen. Nach der Einführung der Schuldenbremse 2013 wurde dies nicht deutlich, weil die Steuereinnahmen des Staates allein zwischen 2016 und 2023 um 42.3 Prozent gestiegen waren. Damit konnten viele neue Ausgabenprogramme gestempt werden, ohne dass ein Rückbau des Staates erforderlich war. Gleichzeitig konnten bis 2020 die Schulden zurückgeführt werden, da die Konjunktur auf allen Staatsebenen einen deutlichen Spielraum liess und so erst ermöglichte, dass Deutschland die Corona-Krise mit ungefähr demselben Betrag abfedern konnte wie der Rest der EU zusammengenommen. Auch deshalb kam Deutschland mit relativ geringen Friktionen durch die Corona-Pandemie. Olaf Scholz, damals noch Bundesfinanzminister der Grossen Koalition Angela Merkels, hatte diese gewaltigen Ausgaben von einer halben Billion EUR als Bazooka bezeichnet.

Der Staat hatte zunächst durch den Gang in die Schuldenorgie und später durch übige Staatseinnahmen verlernt, sich selbst Grenzen zu setzen. Eine wirtschaftliche Grenze gab es nicht, da der Staat selbst sich für nicht insolvenzfähig erklärt hatte, was bereits in den 1990er Jahren, wenn auch nicht auf Deutschland in der Weltbank-Organisation diskutiert wurde, um die internationale Schuldenkrise der Entwicklungsländer lösen zu können.

Bereits in der Energiekrise wurde sichtbar, dass die Ausgabenprogramme deutlich schwerer zu stemmen waren. Denn eine fortlaufende Verlängerung der Ausnahmeregelungen von der Schuldengrenze, wie sie das Grundgesetz in Ausnahmesituationen wie der Corona-Pandemie ermöglichte, war politisch nicht mehr durchsetzbar. Der „Doppelwums“ (Olaf Scholz) in der durch einen fehlgeleiteten Ausstieg aus den russischen Erdgaslieferungen provozierten Energiekrise des Jahres 2022 war deshalb bereits kritisch. Er war auch nicht mehr durch permanent steigende Steuereinnahmen gedeckt: Waren die Steuereinnahmen zwischen 2014 und 2019 im Durchschnitt um jährlich 4.8 Prozent bei kaum vorhandener Inflation gestiegen, stiegen die Steuereinnahmen im jährlichen Durchschnitt zwischen 2020 und 2023 bei exorbitanten Preissteigerungsraten von bis zu 13 Prozent nur noch um 3.6 Prozent. Allein die Tarifsteigerungen für die Beschäftigten der öffentlichen Hand fielen weit über der Steigerung der Steuereinnahmen aus. Mit dem Finanzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 wurden dem Bund deutlich die Grenzen aufgezeigt, was die grundgesetzliche Schuldenbremse noch erlaubt und in deren Ergebnis auch die Ampel-Koalition auseinanderbrach: zusätzliche Ausgaben waren nicht mehr drin, ohne dass der Haushalt vollends aus dem Ruder lief und zum Sparen war die Politik (einschliesslich der Union) nicht bereit.

Abbildung 2 Prozentuale Veränderung der Nettoneuverschuldung

Dies war die Ausgangslage der Sondierungsverhandlungen, wie sie sich Merz am Tag nach der Wahl darstellte. Und das Wahlergebnis schweiste Union und SPD auf Gedeih und Verderben zusammen. Eine Koalition zur Linken verhinderte ein Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU und eine Koalition mit der AfD hatte Friedrich Merz kategorisch ausgeschlossen. Sie wäre möglich, aber ohne Friedrich Merz als Bundeskanzler und auch Markus Söder stand hier persönlich im Wort, so dass die Union einen vollkommen neuen Kandidaten aus dem Hut hätte zaubern müssen, um eine solche Koalition einzugehen.

Gleichzeitig hatte das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln bereits im Dezember 2024 eine Berechnung vorgelegt, wonach die beiden Wahlprogramme von Union und SPD zusammen einen Fehlbetrag von 119 Milliarden EUR im Bundeshaushalt verursachen würden. Nicht berücksichtigt waren zusätzliche Leistungen wie die Kindergrundsicherung oder die Neuordnung des Sozialleistungsbezugs für Alleinerziehende oder die Anhebung des Kindergeldes, beabsichtigte Investitionen im Verkehrsbereich, eine Erhöhung des Etats der Bundeswehr und der Digitalisierung oder dem Bildungsbereich, die sich noch einmal auf mehrere 100 Milliarden EUR addieren dürften. Und dies bei einem Haushalt, dessen Lücke von rund 20 Milliarden EUR zum Zusammenfallen der Ampel-Koalition geführt hätte. In diesem Zusammenhang war bereits eine Ausgabe von drei Milliarden EUR für die Ukraine-Hilfe aus Sicht des Bundeskanzlers nicht mehr stemmbar, ohne die Schuldenbremse aufzuheben.

Dies macht deutlich, dass die Begründung für die faktische Abschaffung der Schuldenbremse durch eine vollkommene Aushöhlung weniger auf irgendwelchen aktuellen Entwicklungen beruht als vielmehr darauf, der Regierung irgendwie Handlungsfreiheit zu gewähren, ohne das an die Frage zu gehen, wo potentielle Aufgaben des Staates reduziert werden können. Die von der Union beabsichtigte Reform des Bürgergeldes, deren Gesamtetat bei etwas über 44 Milliarden EUR liegt, wird wohl Einsparungen beinhalten. Diese werden jedoch nicht annährend ausreichend sein, um die Kosten der Wahlprogramme aufzufangen.

Überrascht hat die Union deshalb wohl nur eines: das klare Wählerbild. Möglicherweise hatte Merz noch im Blick, dass er neben der SPD auch eine Koalitionsoption mit den Grünen oder der sogenannten Deutschland-Koalition hätte, zumindest theoretisch. Die Grünen hatte zwar Markus Söder als Koalitionspartner ausgeschlossen, nicht aber Merz und somit würde er nicht als wortbrüchig dastehen. Und mit der Deutschland-Koalition mit SPD und FDP wäre aus Merz´ Sicht zumindest eine solide Finanzpolitik möglich gewesen.

Die Wähler hatten Merz alle Handlungsoptionen aus der Hand geschlagen und er war mit dem Wahltag auf Gedeih und Verderben an die SPD gebunden. Und obwohl die SPD eigentlich die grosse Verliererin der Wahlen war, errang sie wie schon 2005, 2013 und 2017 rasch Oberwasser und bestimmte den Preis der Zusammenarbeit: den Wegfall der verhassten Schuldenbremse, um die eigenen Wünsche möglichst ohne weitere Folgen umsetzen zu können.

Was Merz und die SPD-Vorsitzenden Klingbeil und Esken nicht mit auf dem Plan hatten war, dass die für die Operation zwingend erforderlichen Grünen dem Plan nicht einfach so zustimmen würden. Bereits aus Gründen der Selbstachtung lassen sie sich die Zustimmung abkaufen und man kann sich vorstellen, was daraus wird: es kommen noch einige Milliarden EUR im euphemistisch genannten Sondervermögen hinzu. Einerseits fordern sie bereits die Berücksichtigung des „Klimaschutzes“ als Bestandteil des Investitions-„Sondervermögens“. Gleichzeitig fordern die Länderwirtschafts- und Finanzminister der Grünen, den Anteil der Länder von 100 Milliarden EUR auf 200 Milliarden EUR zu erhöhen. Merz wird sich die Zustimmung der Grünen erkaufen und die Sondervermögen werden noch einmal voluminöser, sollte das Bundesverfassungsgericht hier nicht einschreiten.

Die Legitimation des 20. Bundestages

Die Folgen der ungebremsten Schuldenorgie zeigten sich bereits unmittelbar nach Bekanntgabe: Die Zinsen für Anleihen des Staates stiegen. Sollten die Pläne umgesetzt werden, wird die Verknappung des verfügbaren Kapitals auch zur Steigerung der regulären Zinsen führen. Und spätestens die Ausgaben werden auch die Preise steigen. Denn so viel Geld kann der Markt in einer von Knapp insbesondere des Faktors Arbeiter gar nicht aufnehmen.

Auf viele Jahrzehnte hinaus wird jedoch die Politik selber die Folgen zu spüren bekommen. Die fehlende Bereitschaft zum Sparen und die Suche nach Möglichkeiten zur Verteilung von Wahlgeschenken heute heute wird in der Folge zu einer massiven Verengung der Handlungsmöglichkeiten führen. Allein die Zinszahlungen werden sich mindestens verdoppeln und dies auch nur dann, wenn die Ratingagenturen das bisher gute Rating beibehalten. Auch dies ist eher unwahrscheinlich, so dass der Zinssatz eher noch weiter steigen wird. Von Tilgung spricht hierbei noch niemand, so dass die Zinsen dauerhaft den Bundeshaushalt belasten und damit wohl auch zu höheren Steuern irgendwann führen, um überhaupt noch einen Handlungsspielraum zu erreichen. Der Umbau des Staates und das Hinterfragen von Staatsaufgaben wird damit nur nach hinten verschoben, was es dann noch schwieriger machen wird.

Die gewaltige Schuldenorgie soll noch durch den 20. Bundestag beschlossen werden, weil nur darin SPD, CDU und Grüne eine für die Grundgesetzänderung notwendige Zweidrittel-Mehrheit zustande bekommen. In Zukunft haben die beide radikalen Ränder – AfD und Linke – eine Sperrminorität, und beide lehnen die Grundgesetzänderung ab.

Verfassungsrechtlich dürfte es wohl keine Zweifel darum geben, dass der 20. Deutsche Bundestag weiterhin vollumfänglich handlungsfähig ist. Auch hier bleibt jedoch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, ob es an dieser Stelle nicht doch auch ein Zurückhaltungsgebot besteht und nur unaufschiebbare Massnahmen beschlossen werden können, wie dies in der Vergangenheit der Fall war beispielsweise mit dem Kosovo-Einsatz der Bundeswehr 1998. Die AfD und Linke hab hierzu bereits einen entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht angekündigt.

Es gibt aber bereits die Frage zu stellen, ob die Behandlung – Einbringung am 13. März 2025 und abschliessende Beratung am 20. März 2025 – verfassungsrechtlich zulässig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundestag erst im vergangenen Jahr hier seine Grenzen aufgezeigt. In diesem Verfahren ging es um Änderungsanträge aus den Reihen der Koalitionsfraktionen, die mit Unterstützung der Bundesregierung zum Heizungsgesetz erarbeitet und eingebracht wurden. Bereits diese waren umfassend, aber in der Diskussion und auch in der Diktion absehbar. Die Diskussion um die Änderung des Grundgesetzes ist deutlich weitreichender, da sie nicht nur die Kreditmärkte und das Zinsniveau massiv beeinflusst, sondern auch die Handlungsfähigkeit des Staates durch die absehbare Zinsbelastung und Rückzahlungsverpflichtungen massiv belasten wird. Die Entscheidung einschliesslich Ausschussberatung und Expertenanhörung in nicht einmal vier Werktagen durchzudrücken, dürfte deshalb die Grenzen des Zulässigen bereits sprechen.

An dieser Stelle kommt jedoch auch zumindest die Frage der Legitimation ins Spiel. Bislang galt der Grundsatz, dass der alte Bundestag nur noch dann entscheidet, wenn dies aufgrund der zeitlichen Perspektive unablässig und erforderlich ist. Gerade bei einem Wechsel der Regierung ist dies eine noch wesentlicher Frage, die auch in Respekt vor dem Wähler und seiner souveränen Entscheidung dient.

Die Debatte um die zusätzlichen Kreditermächtigungen wird aber nur aus einem Grund drängend: die zukünftigen Regierungsparteien haben für eine Zweidrittelmehrheit nur dann eine Mehrheit, wenn sie diese mit Linken oder AfD beschliessen würden. Gernau dies erscheint jedoch nicht opportun. Es hätte hier auch die Möglichkeit bestanden, die konstituierende Sitzung vorzuziehen und so diesen schneller handlungsfähig zu machen. Auch könnte die Debatte über die Neuordnung der Schuldenbremse, wie sie beispielsweise durch die Bundesbank vorgeschlagen wird, hier ausführlich geführt werden. Denn dass ein Evaluierung nach 10 Jahren sinnvoll ist, bestreitet nur die FDP.

Und hier kommt dann auch die juristische Frage auf, ob der Bundestag überhaupt noch zu solchen grundsätzlichen Änderungen befugt ist. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält zwar juristisch eine Beschlussfassung durch den 20. Bundestag für zulässig. Aber er stellt hier bereits die Frage der Legitimität, denn sowohl die Probleme der Ausrüstung der Bundeswehr wie der Infrastruktur sind hinlänglich bekannt. Nach Papiers Ansicht verstossen die angedachten Verschuldungsabsichten zudem eklatant gegen die Grundsätze der Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Es geht damit nicht nur

Das Bundesverfassungsgericht ging bislang immer von einer gegenseitigen Rücksichtnahme der Verfassungsorgane aus. Trifft der 20. Bundestag Entscheidungen, die grundlegenden Charakter in der Staatspolitik haben und die insbesondere nur deshalb noch getroffen werden, weil eine entsprechende Mehrheit im kommenden, bereits gewählten Bundestag nicht mehr möglich erscheinen, so verletzt dies den Grundsatz der Rücksichtnahme: Es sollen Tatsachen geschaffen werden. Da die Massnahme auch nicht dringlich ist, verbietet sich eigentlich eine Entscheidung des 20. Bundestages. Denn die mangelnde Ausstattung der Bundeswehr oder die Verrottung der Infrastruktur sind Themen, die bereits seit vielen Jahren diskutiert werden.

Die Koalitionspartner begründen die Eile nunmehr mit einem einzigen Vorfall im Weissen Haus, als Präsident Selensky am 28. Februar 2025 im Oval Office regelrecht vorgeführt und die Unzulänglichkeit seiner Kriegsführung sichtbar gemacht wurde. Selbst wenn man daraus den Schluss ziehen würde, dass daraus eine Veränderung der Verteidigungslage entstanden ist, ist eine Dringlichkeit zwar gegeben, aber keine die in zwei Wochen abgearbeitet werden könnte. Denn, und dies ist entscheidend, beide Sonder“vermögen“ sind ausschliesslich Ermächtigungen, die Schuldengrenze zu erweitern. Die genauen Ausführungsgesetze müssten ebenso noch beschlossen werden wie die konkrete Ausplanung, einschliesslich des Bundeshaushaltes 2025 mit den notwendigen konkretisierenden Ausgabenbeschlüssen. Die Änderungen des Grundgesetzes könnten also auch in diesem Zusammenhang mit beschlossen werden.

Insofern steht mindestens die Legitimität der Entscheidung in den kommenden zwei Wochen in Frage. Über die Legalität wird das Bundesverfassungsgericht wohl kurzfristig bereits eine erste Antwort liefern. Und neben den materiellen Fragen der Schuldenbremse, die durch die Aufweichungen faktisch ad absurdum geführt würden, stellen sich folgende Fragen der demokratischen Legalität des Handelns des bisherigen Bundestages:

  • Art. 20 Abs. 1 und 2 GG (Demokratieprinzip): Das Demokratieprinzip verlangt, dass Entscheidungen von den gewählten Volksvertretern getroffen werden. Die Wähler haben durch die Bundestagswahl eine neue Zusammensetzung des Parlaments bestimmt. Eine Abstimmung durch den scheidenden Bundestag könnte daher als demokratisch fragwürdig angesehen werden.
  • Art. 38 Abs. 1 GG (Wahlrechtsgrundsätze): Die Bundestagswahl hat unmittelbare Wirkung. Wenn die alte Mehrheit noch eine Verfassungsänderung beschließt, könnte dies die vom Volk gewählte neue Zusammensetzung des Bundestages entwerten.
  • BVerfG-Rechtsprechung zur Wahrung demokratischer Prinzipien: Das BVerfG hat betont, dass der Bundestag als gewählte Vertretung die Demokratie repräsentieren muss (vgl. BVerfGE 44, 125 – Parteienfinanzierung). Eine Verfassungsänderung durch eine nicht mehr dem aktuellen Wählerwillen entsprechende Mehrheit könnte als Missachtung dieses Grundsatzes ausgelegt werden.

Sollte das Bundesverfassungsgericht den beiden angekündigten Klagen stattgeben, hätte dies nicht nur demokratiepolitische Auswirkungen. Die Koalition und der Kanzler Friedrich Merz ganz persönlich würden mit einem Pferdelast in die Legislatur starten, den Wähler nicht nur getäuscht zu haben, sondern dies auch noch durch juristische Taschenspielertricks zu legitimieren versucht zu haben.

Aber auch politisch wäre die ohnehin fragile Konstellation, die nur mühsam durch die Schulden von Morgen zusammengehalten würde, wieder fraglich. Der schuldenbasierte Freiraum von über einer Billion EUR (den beiden Sondervermögen und der Herausnahme des Verteidigungshaushaltes aus der Anrechnung auf die Schuldenbremse) bildet die Geschäftsgrundlage, die dann nicht mehr vorhanden ist. Mögen die Parteien aus „Staatsräson“ und in Angst vor dem Wähler noch einmal notdürftig eine Regierung zusammenbekommen. Diese dürfte wohl kaum vier Jahren halten, so dass alles auf Neuwahlen hinauslaufen dürfte.

Sondierungsergebnis

Bei der Debatte um die Finanzierung geht unter, dass das Sondierungspapier bereits heute deutlich macht, wie die Politik der Union und SPD in den kommenden vier Jahren aussehen wird: der Weg des kleinsten gemeinsamen Nenners und vier weitere Jahre des Durchwurstelns und auf Zeit spielens.

Auch hier verstecken sich einmal mehr gewaltige Zusatzlasten für den Bundeshaushalt. Denn sosehr die Senkung der Strompreise durch die Reduzierung der Stromsteuer wünschenswert ist, so gewaltig wird das Loch in im Bundeshaushalt dennoch sein einschliesslich der Kosten für die Ausweitung der Strompreiskompensation und den Ausbau der Gaskraftwerke. Auch die weitere Subventionierung neuer Technologien wird Milliarden EUR kosten, die derzeit gar nicht budgetiert sind. Allein im Wirtschaftsteil des Sondierungspapiers sind jede Menge Steuersenkungsmassnahmen vorgesehen, die – sollten sie überhaupt Realität werden – zu gewaltigen Einnahmeausfällen in einem ohnehin schon auf Kante genähten Haushalt führen.

Von besonderem Interesse dürfte hier die Thematik Digitalisierung sein. Während der Corona-Pandemie hatte der Bund rund drei Milliarden EUR an Mitteln für die Digitalisierung bereitgestellt, die in erster Linie in die Finanzierung von Onlinediensten investiert wurden, die durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) bis 2022 vorgeschrieben waren. Legendär ist der Satz des ehemaligen Abteilungsleiters Bürger vom Herbst 2020, dass man bei einem Vorschlag des Landes Bremen jetzt 30 Millionen EUR ausgegeben habe und immer noch vor dem Problem stehe, 2.97 Milliarden EUR auszugeben. Herausgekommen, und dies zeigt das eigentliche Dilemma, ist ein gewaltiges Konjunkturprogramm für Beratungsgesellschaften, die sich eine goldene Nase verdient haben. Häuser wie init oder Deloitte haben voll und ganz daraufgesetzt und sind nachdem Ende der Konjunkturmittel 2023 schliesslich abgestürzt, weil die Führungskräfte versäumt hatten, rechtzeitig ein tragfähiges Geschäftsmodell für die Nach-Coronazeit zu entwickeln. Selbst kleine Onlinedienste haben in diesem Dickicht der gegenseitigen Rücksichtnahme Abermillionen an EUR gekostet, ohne dass ein substantieller Mehrwert entstanden sei – geschweige denn, flächendeckend Verwaltungsdienstleistungen online beantragt werden könnten. Dabei ist die Binnendigitalisierung der Behörden bis heute auf der Strecke geblieben, so dass selbst bei den wenigen Onlinediensten die Anträge vielfach noch immer in den Behörden zwar digital entgegengenommen, aber dann ausgedruckt und veraktet werden müssen.

Die Thematik Migration beschränkt sich auf die Frage der Rückführung weitestgehend. Einen wirklichen Ansatz, wie man mit Migration, Flucht und Integration umgehen will, die auch die Definition der Migrationsziele und die Anforderungen an Migranten beinhaltet, ist dort nicht enthalten. Einmal mehr wird damit die Chance vertan, klar zu definieren, wo Migration gewollt und notwendig ist und somit die reguläre Migration zu stärken.

Und auch im dritten Komplex, der sozialen Sicherung, bleibt das Sondierungspapier hinter den Notwendigkeiten stecken. Zwar wird eine (erneute) Reform des Bürgergeldes angedacht, aber eine wirkliche Neuordnung des sozialen Sektors mit einer kompletten Überarbeitung der Leistungslandschaft bleibt aussen vor. Auch Merz übersieht hier, dass das fehlende Sanktionsregime zwar ein Problem darstellt. Aber am Ende nur sehr begrenzt eine Lösung schafft.

Wirkliche Impulse sind aus dem Sondierungspapier nicht erkennbar. Man darf dabei gespannt sein, ob der Koalitionsvertrag selbst hier weiter geht oder das Konzept des Schuldenmachens und der Aufblähung des Staatshaushaltes weiter fortgesetzt wird.

Neuordnung der Schuldenbremse

Dabei widerspricht niemand ernsthaft, dass die 2013 in Kraft getretene Schuldenbremse nach 12 Jahren für eine Überprüfung ansteht. Noch vor den Wahlen haben zahlreiche Wirtschaftsprofessoren ein gemeinsames Papier veröffentlicht, um die Schuldenbremse für Investitionen zu öffnen.

Den konkretesten Vorschlag jedoch brachte die Bundesbank in die Diskussion ein, eine Institution, die wohl den Gedanken an eine weitere Staatsverschuldung wenig verdächtig ist und die gleichzeitig auch das Zinsniveau im Blick hat. Sie macht in ihrem Statement jedoch eines klar:

Die Reformvorschläge ändern nichts an der Notwendigkeit, konsumtive Ausgaben zu überdenken. Eine stabilitätsorientierte Reform der Schuldenbremse schafft zusätzliche Handlungsmöglichkeiten für wichtige Investitionen, etwa in Infrastruktur und Verteidigung, so Nagel weiter.

Übersetzt bedeutet dies: Kreditfinanzierungen sind nicht zur Deckung der laufenden Ausgaben zulässig, sondern zur Deckung investiver Ausgaben. Und die Bundesbank orientiert sich bei ihren Vorschlägen an der Vorgabe der EU-Fiskalregeln, wonach die EU-Mitgliedsstaaten eine maximale Schuldenquote von 60 Prozent des BIP haben dürfen.

Der wesentliche Ansatz der Bundesbank ist eine flexible Schuldenobergrenze: Liegt die Verschuldungsquote unter 60 Prozent des BIP, können die staatlichen Ebenen bis zu 1.4 Prozent neue Schulden aufnehmen. Obwohl die Bundesbank klar dazu anmahnt, dass damit keine konsumtiven Ausgaben gedeckt werden dürfen, lässt der Vorschlag der Bundesbank hier einen Spielraum von bis zu 0.5 Prozent des BIP als „Niedrigschuldensockel“ zu, der nicht zweckgebunden ist und somit auch konsumtiv genutzt werden kann. Der weitaus höhere Anteil – 0.9 Prozent – ist jedoch zwingend für investive Ausgaben vorgesehen. Der „Niedrigschuldensockel“ fällt jedoch weg, wenn die Verschuldungsquote 60 Prozent des BIP überschreitet. Damit verbunden ist ein Fiskalplan, der zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung auszuhandeln ist und für alle staatlichen Ebenen die jeweiligen Schuldenhöhen vorgibt. Entgegen der bundesstaatlichen Ordnung gewinnt der Bund hier aus dem EU-Recht heraus Möglichkeiten, um auch bis auf die kommunale Ebene Vorgaben für die Verschuldung zu machen.

Und hinter dem Plan steht auch der Anspruch, dass für jede Investivmassnahme ein Tilgungsplan steht. Aus dem laufenden Haushalt müssten somit nicht nur die Zinsen, sondern auch die Tilgung bezahlt werden. Die Schuldenquote würde somit zwar variieren in Abhängigkeit des Investitionsbedarfes. Jedoch nie zu einer dauerhaften Verschuldung führen.

Die Bundesbank sieht hierbei, dass der bisherige Verschuldungsansatz von 0.35 Prozent des BIP deutlich erhöht wird. Allerdings besteht dieser Spielraum nur für investive Ausgaben und insbesondere überhaupt einer Verschuldungsquote von 60 Prozent dürfen Schulden auf allen staatlichen Ebenen nur noch für Investitionen aufgenommen werden. Damit wird die Investitionsfähigkeit des Staates und damit seine Modernisierung und Weiterentwicklung gestärkt und der Handlungsspielraum des Staates im Kern auch eingeschränkt. Denn sowohl die Zinsen wie die Tilgung sind laufende Kosten.

Die Bundesbank beschäftigt sich in ihrem Vorschlag auch mit den Sondervermögen, die jetzt durch Merz & Co. zur Umgehung der Schuldenbremse genutzt werden. Genau dies sieht die Bundesbank anders, da sie auch der EU-Fiskalregel von 60 Prozent unterliegen. Zwar kommt die Bundesbank zu dem Schluss, dass die Einrichtung von Sondervermögen zur Erhöhung der Planungssicherheit sinnvoll ist. Ein solches Sondervermögen unterliegt jedoch auch der Schuldengrenze und würde somit ebenfalls begrenzt.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, dass offizielle Beratungsgremium der Bundesregierung, hatte bereits im Januar 2024 einen ähnlichen Vorschlag unterbreitet, wobei ab einer Schuldenquote von 90 Prozent die jetzt geltende Schuldenbremse von 0.35 Prozent des BIP gelten sollte. Anders als die Bundesbank hatte der Sachverständigenrat jedoch Kredite nicht für Investitionen begrenzen wollen und damit der Politik deutlich mehr Spielraum gelassen.

Sowohl Bundesbank wie Sachverständigenrat sprachen sich insgesamt aber für eine Obergrenze von Schulden aus. Die Zeiten vor 2013, in der unbegrenzt Schulden aufgenommen werden konnten (und wurden) und nicht nur zu einer langfristigen Verengung der finanzpolitischen Spielräume führten, sondern auch die Lasten in die kommenden Generationen verschoben, sollten nicht wieder eintreten. Ziel ist eine Rückführung der Verschuldung, um auch wie in der Coronoa-Pandemie den Spielraum zu ermöglichen, Unternehmen und Privatpersonen in Sondersituationen unter die Arme greifen zu können, und auch generell Investitionen tätigen zu können.

Die Vorschläge stehen damit im deutlichen Gegensatz zu den Vorschlägen von Union und SPD, die die Schuldenbremse in jedweder Form aufweichen zu versuchen und damit einen erneuten Einstieg in den Schuldenstaat ermöglichen.

Fazit

Das bisherige Ergebnis der Regierungsbildung ist vorallem eines: eine konsequente Aufblähung des Staatshaushaltes, die Abschaffung der Schuldenregel und die Phantasielosigkeit bei der Lösung der Probleme. Die Führungsfunktion hat an dieser Stelle nicht Friedrich Merz und die Union übernommen, sondern es ist die deutliche Handschrift der SPD erkennbar.

Trotz einer beabsichtigten gemeinsamen Regierungszusammenarbeit besticheln sich die Partner weiterhin, wie das Bild über die Männerrunde der CDU/CSU im Vorfeld der Sondierungsgespräche zeigte. Auch wenn die Gespräche selbst erstaunlich ruhig verliefen und nur wenig an die Öffentlichkeit gedrungen ist, wird doch sichtbar: die Verletzungen aus dem Wahlkampf wirken nach.

Bislang hat man lediglich gezeigt, dass man nur den kleinsten gemeinsamen Nenner finden kann und sollte der Koalition das Geld ausgehen, wird Merz wohl ein ähnliches Schicksal wie Scholz erfahren: eine vollständige Wahlperiode als Regierungschef bleibt ein Traum.

Weiterführend Lesen

Hasso Suliak, Die Details zu den geplanten Grundgesetzänderungen, Legal Tribune Online 7. März 2025 (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/schuldenbremse-sondervermoegen-grundgesetz-aenderung-gesetzentwurf-bundestag)

Markus Sehl, „Die alte Mehr­heit kann die neue Mehr­heit sogar gezielt umgehen“, Legal Tribune Online 26. Februar 2025 (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/sondervermoegen-schuldenbremse-bundeswehr-grundgesetz-verfassungsrecht-umgehung-bundestag-alter-neuer)

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